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Konzepte & Ideen
Stellung Europas
Bollendorfer Erklärung

 

Die Erweiterung der Europäischen Union um die zehn mittel- und osteuropäischen Länder war richtig und notwendig, weil damit die jahrhundertealte kulturelle Dimension Europas wiederhergestellt worden ist und ein Schlusspunkt hinter die Phase nationaler und ideologischer Abgrenzung gesetzt worden ist.

 

Die Umsetzung des Beitrittsverfahrens mit Rumänien und Bulgarien sind schon weit fortgeschritten. Wir fordern eine effiziente Erfüllung der Beitrittsbedingungen und eine rasche Erweiterung um diese beiden Länder, allerdings unter konsequenter Anwendung der Beitrittskriterien von Kopenhagen.

 

Nach dem Scheitern der Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden wird die Dringlichkeit einer Konsolidierungsphase für die EU überdeutlich. Die Bürger erwarten eine transparente Diskussion über die Ziele und Grenzen der Europäischen Union. Die Aufnahme weiterer Länder nach Bulgarien und Rumänien wird vorerst abgelehnt, stattdessen plädieren wir für ein Modell der Privilegierten Partnerschaft. Dies würde der Europäischen Union die dringend benötigte Zeit für institutionelle Reformen und zur Weiterentwicklung einer europäischen Identität verschaffen, ohne beitrittswillige Länder völlig auszuschließen. Die Privilegierte Partnerschaft kann im Einzelfall in eine Vollmitgliedschaft münden, sobald beide Seiten die Voraussetzungen dazu erfüllen und die Vollmitgliedschaft von beiden Seiten gewünscht wird.

 

Die Entwicklung der Privilegierten Partnerschaft und die Reform der Europäischen Institutionen muss begleitet werden von einer großangelegten gemeinsamen Informationskampagne. Die Ausarbeitung der Politischen Ziele hinsichtlich einer gemeinsamen effizienten und bürgernahen Politik im Inneren wie im Äußeren muss unter Beteiligung der Bürger der EU erfolgen, und zwar unter intensiver Vermittlung europäischer Werte, europäischer Tagespolitik und europäischer Geschichte über sämtliche zur Verfügung stehenden Medien.

 

Als Bedingungen für einen Beitritt fordern wir von allen Beitrittskandidaten die strikte Erfüllung aller "Kopenhagener Kriterien". Von der Türkei fordern wir insbesondere die unbedingte völkerrechtliche Anerkennung des EU-Mitglieds Zypern, die Aufarbeitung des Völkermordes an den Armeniern 1915 sowie die nicht nur formelle, sondern auch faktische Etablierung von Menschenrechten und Minderheitenschutz.

 

Grundsätzlich fordern wir alle Beitrittswilligen Länder, insbesondere aber auch alle bisherigen Mitgliedsländer dazu auf, die Idee vom "Haus Europa" nicht zu vergessen und im Gesamtinteresse der erweiterten EU zu handeln. Um Frieden und Wohlstand in Europa zu erhalten, dürfen nationale Debatten nicht auf dem Rücken der Europäischen Union ausgetragen werden. Im Hinblick auf die Entscheidungsfindung, die Haushaltspolitik, aber auch auf die Einhaltung der Stabilitätskriterien fordern wir Kompromissfähigkeit, Europaloyales Verhalten und Solidarität zwischen größeren und kleineren, alten und neuen Mitgliedsländern.

 

Eine aktive Nachbarschaftspolitik gegenüber Russland, der Ukraine und Weißrussland an der Ostgrenze der EU ist genauso wichtig wie eine Politik der Partnerschaft mit den USA, damit die EU ihrer gewachsenen Bedeutung als "Politischer Supermacht" gerecht werden kann.

 

Zur Annahme des Verfassungsvertrages in der vorliegenden Form gibt es keine Alternative, da die Verfassung einer erweiterten Union Orientierung geben und ihre Handlungsfähigkeit steigern würde. Die negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden machen eine Denkpause notwendig, um eine geeignete Strategie zur Fortsetzung des Integrationsprozesses zu entwickeln, an der Bürger, Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozialpartner, Parlamente und politische Parteien gleichermaßen beteiligt werden müssen. Hierzu muss die Abstimmung zwischen Europäischem Parlament und den nationalen Parlamenten verbessert und intensiviert werden. Gleichzeitig muss mit Blick auf die nationalen Ratifizierungsverfahren um Vertrauen geworben werden. Die erzielten Fortschritte den Bürgern Europas näher zu bringen und durch Transparenz und breiter Information die Bürger für die europäische Idee zu gewinnen, ist von größter Dringlichkeit.

 

Die im Jahr 2000 in Nizza unterzeichnete Charta der Grundrechte muss als Bestandteil der Europäischen Verfassung durch deren Annahme den bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten der Bürger in Europa Rechtswirksamkeit geben. Zur Stärkung des Subsidiaritätsprinzips ist darüber hinaus das Klagerecht der nationalen Parlamente und des Ausschusses der Regionen unabdingbar. Im Sinne des "Europa der Regionen" fordern wir die langfristige Aufwertung des Ausschusses der Regionen über die Möglichkeit der Stellungnahmen und das Klagerecht hinaus zu einer Kammer mit gesetzgeberischer Mitentscheidung, sofern Interessen mit regionalem Bezug tangiert werden.

 

Wie im Verfassungsvertrag in vielen Bereichen vorgesehen, muss das Europäische Parlament gleichberechtigt mit dem Ministerrat über Gesetzgebung und Haushalt der EU mitentscheiden dürfen. Außerdem ist zur Stärkung der Bürgerrechte das im Verfassungsvertrag vorgesehene Bürgerbegehren notwendig.

 

Der Europäische Rat muss sich weniger in Alltags-, Gesetzgebungs- und zentrale Personalentscheidungen einmischen und sich wieder auf seine Rolle als Impulsgeber beschränken. Dagegen sollte das Europäische Parlament intensiver in den Entscheidungsfindungsprozess einbezogen werden, um dem Mandat der Kommission eine stärkere demokratische Legitimation zu verleihen.

 

Das Europäische Parlament kann den grundlosen Vorbehalten vieler Menschen gegenüber der Globalisierung besser durch Sachinformationen entgegenwirken, wenn es europäische Handelspolitik auch mitgestalten kann. Insofern wäre der neue Verfassungsvertrag, der das Parlament im Bereich des internationalen Handels zum Mitgesetzgeber macht, ein Schritt in die richtige Richtung.

 

Zur demokratischen Legitimation sollte der Kommissionspräsident vom Europäischen Parlament gewählt werden. Durch eine solche Personalentscheidung ließe sich die Bedeutung der Europawahlen und der europäischen Parteien stärken. Sämtliche Kommissare müssen vom Kommissionspräsident ernannt und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Der für Außen- und Sicherheit zuständige Vizepräsident soll allerdings im Einvernehmen mit dem Europäischen Rat benannt werden.

 

Zur schnelleren und einfacheren Entscheidungsfindung im Ministerrat ist Transparenz und die doppelte Mehrheit dringend notwendig. Wir fordern die Anwendung der doppelten Mehrheit von 55 Prozent der Staaten und zugleich 65 Prozent der Bevölkerung auf alle im Verfassungsvertrag vorgesehenen Politikbereiche.

 

Soziale Ziele wie die Bekämpfung von Ausgrenzung und Diskriminierung sowie das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit wurden in die Verfassung aufgenommen. Auch Fortschritte im Bereich der Innen- und Justizpolitik sowie in der Außenpolitik wie z.B. das Amt des europäischen Außenministers fanden Eingang in die Europäische Verfassung. Die Wichtigkeit dieser Weiterentwicklungen macht die gemeinsame Europäische Verfassung unabdingbar. Allerdings sind im Zuge einer späteren Überarbeitung der Europäischen Verfassung die Mehrheitsentscheidungen auch in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik umzusetzen, um die EU auf internationaler Ebene sichtbarer zu repräsentieren.

 

Der Haushalt der EU muss einer grundlegenden Reform unterzogen werden. Die Einnahmen der EU sollen nicht mehr durch Staats- und Regierungschefs "einvernehmlich" festgelegt werden, sondern über eine Gemeinschaftssteuer finanziert werden. Dies hätte den Vorteil der direkten Zuordnung von Aufgaben der EU zu den Kosten, die dafür entstehen. Zudem würde sich eine solche Geldquelle unabhängig von den nationalen Interessen der Mitgliedsstaaten politisch gestaltend einsetzen lassen.

 

Auf der Ausgabenseite ist der hohe Anteil der Agrarhilfen kritisch zu hinterfragen, wobei Planungssicherheit in diesem Bereich gewährleistet bleiben muss, und gleichzeitig für Aktivitäten in zukunftsorientierten Politikfeldern wie Forschung und Technologie mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Nach einer deutlichen Reduzierung des Anteils der Agrarausgaben am Gesamthaushalt und der Reform der Einnahmeseite ist bei der Finanzierung des Haushalts auf nationale Ausnahmen wie dem dann überflüssigen Britenrabatt zukünftig möglichst zu verzichten.

 

Für das Parlament sind die Vereinfachung der EU-Programme, die Verstärkung der Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten und ein Bürokratieabbau im Bereich der Haushaltsordnung zwingend notwendig.

 

Das Scheitern des Gipfels zur künftigen Finanzierung hat seine Ursache in dem tief greifenden, an die Substanz des Integrationsprozesses gehenden Widerspruch zwischen den europapolitischen Zielen der Mitgliedstaaten. Die Frage nach den Grenzen Europas - geografische, kulturelle, religiöse, sprachliche, aber auch integrative und finanzielle Grenzen - steht noch am Anfang und erfordert eine intensive und erschöpfende Diskussion innerhalb der Europäischen Union. Alle Regierenden und im Sinne des weiteren Integrationsprozesses verantwortlichen Personen werden aufgerufen, sich dieser Diskussion nicht zu verschließen und einen Beitrag zu leisten für die Weiterentwicklung der "Europäischen Idee" von Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Sicherheit für alle Bürger in Europa.

 

In diesem Sinne ist dafür zu sorgen, dass ein Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Ziele und Grenzen der Europäischen Union geführt wird und abschließend der Europäische Verfassungsvertrag in allen Mitgliedsländern angenommen und schließlich verabschiedet wird.


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