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Konzepte & Ideen
Forderungen für eine Verwaltungsstrukturreform in Rheinland-Pfalz
Warum Umwege? Direkt zum Bürger!

 

1. Verwaltungsstrukturreform an den Bürgern ausrichten

 

Alle Reformen müssen vom Bürger her geplant werden. Hierbei kommt es darauf an, eine Abwägung zwischen möglichst großer Bürgernähe und der Zumutbarkeit des durch die Verwaltung aufgewendeten Steueraufkommens durchzuführen.

 

2. Funktionalreform vor Strukturreform

 

Eine Reform der öffentlichen Verwaltung bedarf zunächst einer Aufgabenkritik und einer Zuweisung von Aufgaben zu den verschiedenen Verwaltungsebenen. Vorher ist keine Strukturreform, welche für die Zukunft Bestand hat, möglich.

 

3. Abbau von Mischzuständigkeiten

 

Der Bürger muss klar wissen, welche Ebene für welche Entscheidung zuständig und verantwortlich ist. Nur so kann der Bürger die Verantwortlichen bei Wahlen auch zur Rechenschaft ziehen. Dies gilt in einem ersten Schritt für die Zuständigkeiten, zum Beispiel bei Genehmigungsverfahren, und in einem zweiten Schritt für die Finanzierung. Das Steuern von Entscheidungen durch Zuschüsse untergräbt die kommunale Selbstverwaltung; ebenso wie die Fremdbestimmung von Entscheidungen durch Behörden oder Verbände.

 

4. Beibehaltung des kommunalen Verwaltungsaufbaus

 

Der dreigliedrige kommunale Verwaltungsaufbau (Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde und Kreis) hat sich bewährt. Die Aufgabenverteilung zwischen diesen Ebenen muss aber neu überdacht werden. Hierbei muss die Fähigkeit einer Ebene, Aufgaben effizient zu erledigen, entscheidend sein. Insbesondere sind die Grenzen der Belastbarkeit der ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister zu beachten.

 

5. Abschaffung der Mittelbehörden

 

Die derzeitige Organisation der Mittelbehörden ADD und SGD hat sich nicht bewährt. Vielmehr hat sie gegenüber dem vorherigen Zustand mit drei Bezirksregierungen für mehr Unsicherheit gesorgt. Zukünftig sollte auf Mittelbehörden gänzlich verzichtet werden. Dies kann durch eine klare Aufgabenzuweisung zu den Kreisen und zum Land sowie durch den Abbau von Mischzuständigkeiten erreicht werden. Für die Fragen der Personalführung von Landesbediensteten, wie zum Beispiel der Lehrer, ist ein Landesverwaltungsamt einzurichten.

 

6. Formen der strukturierten regionalen Zusammenarbeit stärken

 

Für die Durchführung von Aufgaben mit überörtlicher Bedeutung (Krankenhäuser, Kliniken, Versorgung, ÖPNV, Theater, Museen, etc.) ist verstärkt auf die interkommunale Zusammenarbeit zu setzen, um eine gerechte Lastenverteilung zu erreichen. Hier sind neben den bereits möglichen Zweckverbänden, bei denen die Zuständigkeiten für die Bürger nur schwer ersichtlich sind, auch strukturisiertere und organisiertere Formen einzuführen, wo sie noch nicht bestehen. Vorbilder könnten zum Beispiel die Landschaftsverbände in NRW oder der Bezirksverband der Pfalz sein, wobei die Strukturen des historisch gewachsenen Bezirksverbandes der Pfalz nicht einfach auf andere Regionen übernommen werden sollen.

 

7. Gebietsreform an der Effektivität und Bürgernähe der Verwaltung ausrichten

 

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung kommt es bei jeder Gebietsreform auf die Einwohnerzahl an, für welche es sinnvoll und finanzierbar ist, eine Leistung vorzuhalten. Dies ist aber nicht das alleinige Kriterium; vielmehr ist auch die Gebietsgröße von entscheidender Bedeutung, da trotz der Möglichkeiten moderner Medien und mobiler Verwaltung die Verwaltung immer noch erreichbar sein muss.

 

8. Freiwillige Gebietsreformen unterstützen

 

Eine Gebietsreform gegen den Willen der Betroffenen ist immer die schlechteste Alternative. Deswegen sind durch Förderung des Landes Zusammenschlüsse auf freiweilliger Basis zu unterstützen, wo dies sinnvoll ist.

 

9. Historische und strukturelle Gegebenheiten bei einer Gebietsreform berücksichtigen

 

Eine Gebietsreform kann nicht nur an Kennzahlen orientiert sein (Einwohnerzahl, Fläche), vielmehr sind auch strukturelle und historische Gegebenheiten zu berücksichtigen, wie zum Beispiel der Rhein als eine natürliche Grenze. Dies darf aber nicht soweit gehen, dass aus historischen Gründen nicht mehr zeitgemäße Verwaltungsstrukturen perpetuiert werden, wie zum Beispiel die Eigenständigkeit kleiner kreisfreier Städte in der Pfalz.

 

10. Stärkung bürgerlichen Engagements

 

Eine am Bürger orientierte Verwaltungsstruktur bindet diese ein. Das Engagement von Bürgern für konkrete Projekte in ihrer Heimat ist ein Vorteil der bürgernahen Struktur selbstständiger Ortsgemeinden mit einer eigenen Identität. Dieses Pfund darf nicht verschenkt werden. Vielmehr muss versucht werden, das bürgerschaftliche Engagement für die Belange ihrer Gemeinde oder ihrer Stadt sogar noch zu stärken. Hierzu ist ein solches Engagement verwaltungsseitig sowohl logistisch wie auch materiell zu unterstützen. Insbesondere sind bei der Einbindung in Planungen einer Gemeinde auch die Möglichkeiten moderner Medien einzubeziehen.

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